Steuern sparen mit der Säule 3a

Berechnen Sie, wie viel Ihre 3a-Einzahlung an Steuern spart — jährlich und bis zur Pensionierung.

Ihre Situation

CHF
Jährliche Steuerersparnis
Berücksichtigte Einzahlung
Grenzsteuersatz
Steuerersparnis / Jahr
Gesamteinzahlung über die Periode
Kumulierte Steuerersparnis
⚠️ Schätzung. Die reale Ersparnis hängt von Ihrem genauen Grenzsteuersatz ab (Einkommen, Kanton, Gemeinde, Zivilstand). Beim Bezug wird das 3a-Kapital separat zu einem reduzierten Satz besteuert. Keine Steuerberatung.
→ Mit der Säule 3a kaufen?3a kann Eigenkapital finanzieren. Berechnen Sie Ihre Tragbarkeit.

Wie die Säule 3a Ihre Steuern senkt

Einzahlungen in die Säule 3a sind bis zum gesetzlichen Maximum vollständig vom steuerbaren Einkommen abziehbar. 2026 beträgt das Maximum 7'258 CHF für Angestellte mit Pensionskasse und 20 % des Einkommens (max. 36'288 CHF) für Selbständige ohne 2. Säule.

Die Steuerersparnis entspricht Ihrer Einzahlung multipliziert mit Ihrem Grenzsteuersatz. Je höher Einkommen und kommunale Steuern, desto grösser die Ersparnis. Jährlich bis zur Pensionierung wiederholt ist der Effekt beträchtlich.

Was ist der «Grenzsteuersatz»?

Es ist der Steuersatz auf dem letzten Franken Ihres Einkommens. In der Schweiz oft zwischen 15 % und 40 %, je nach Einkommen, Kanton und Gemeinde. Ihre Steuerabrechnung oder ein kantonaler Rechner gibt ihn genau an.

Wird das 3a-Kapital später besteuert?

Ja, beim Bezug (Pensionierung, Immobilienkauf, Wegzug…) wird das Kapital separat zu einem reduzierten Satz besteuert. Der Nettovorteil bleibt meist sehr günstig.

Detaillierte Berechnungsmethode

Die Säule 3a senkt die Steuer, weil die Einzahlung vom steuerbaren Einkommen abgezogen wird. Die Ersparnis hängt daher nicht von der Rendite Ihres Kontos ab, sondern von Ihrem Grenzsteuersatz: dem Satz auf dem letzten verdienten Franken.

Jahresersparnis = (plafonierte) Einzahlung × Grenzsteuersatz
kumulierte Ersparnis = Jahresersparnis × Anzahl Jahre

Maximalbeträge 2026: 7258 CHF für Arbeitnehmende mit Pensionskasse; 20 % des Erwerbseinkommens, höchstens 36 288 CHF, für Selbständige ohne 2. Säule.

Der Rechner plafoniert die Einzahlung automatisch nach gewähltem Status und warnt bei Überschreitung. Der Grenzsteuersatz hängt von Kanton, Gemeinde und Familiensituation ab: schätzen Sie ihn mit unserem Steuervergleich, indem Sie die Wirkung von 1000 CHF mehr Einkommen betrachten.

Grenzen und Genauigkeit

Die angezeigte Summe ist eine Addition der Jahresersparnisse ohne Diskontierung: sie berücksichtigt weder die Rendite des 3a-Kapitals noch die Inflation noch die Entwicklung Ihres Grenzsteuersatzes über die Karriere.

Sie zieht auch die Steuer beim Bezug nicht ab. Das 3a-Kapital wird bei der Auszahlung getrennt vom Einkommen und zu einem reduzierten Satz besteuert — deutlich tiefer als die Ersparnis bei der Einzahlung, was den Sinn des Instruments erklärt, doch der Nettovorteil ist etwas kleiner als der angezeigte Betrag. Ein Grenzgänger profitiert vom Abzug zudem nur, wenn er nach seinen tatsächlichen Abzügen besteuert wird, also als Quasi-Ansässiger: siehe unseren Artikel zur Quellensteuer in Genf.

Häufige Fragen

Wie finde ich meinen Grenzsteuersatz?

Berechnen Sie Ihre Steuer mit dem heutigen Einkommen und dann mit 1000 CHF mehr: die Differenz geteilt durch 1000 ergibt Ihren Grenzsteuersatz. In der Schweiz liegt er meist zwischen 20 % und 40 %, je nach Kanton, Gemeinde und Einkommen.

Soll man mehrere 3a-Konten eröffnen?

Das ist übliche Praxis: Bezüge müssen ein Konto immer vollständig auflösen, und die Besteuerung beim Bezug ist progressiv. Das Kapital auf drei oder vier Konten zu verteilen erlaubt gestaffelte Bezüge über mehrere Jahre und senkt die Endsteuer.

Kann man die 3a vor der Pensionierung beziehen?

Ja in definierten Fällen: Kauf oder Amortisation des Eigenheims, Aufnahme einer selbständigen Tätigkeit, endgültiger Wegzug aus der Schweiz, Invalidität oder Einkauf in eine Pensionskasse. Ausserhalb dieser Fälle bleibt das Kapital bis fünf Jahre vor dem Referenzalter gebunden.

Kann ein Grenzgänger eine Säule 3a eröffnen?

Ja, wenn er in der Schweiz AHV-pflichtig ist. Steuerlich wirkt der Abzug aber nur, wenn er die Besteuerung nach tatsächlichen Abzügen verlangt (Status Quasi-Ansässiger), vor dem 31. März des Folgejahres.

Quellen und Referenzen