Ihre Situation
Erweiterte Parameter
| Bruttolohn | — |
| Abzüge | |
| AHV / IV / EO (5,3 %) | — |
| Arbeitslosenversicherung | — |
| Nichtberufsunfall (NBU) | — |
| BVG (2. Säule) | — |
| Quellensteuer (— %) | — |
| Jährlicher Nettolohn | — |
| Monatlicher Nettolohn | — |
Wie wird der Nettolohn eines Grenzgängers berechnet?
Vom Bruttolohn werden zuerst die obligatorischen Sozialabzüge abgezogen: AHV/IV/EO (5,3 %), Arbeitslosenversicherung (1,1 % bis 148'200 CHF/Jahr, danach 0,5 %), NBU und BVG (2. Säule). Diese Beiträge sind für alle Arbeitnehmenden in der Schweiz gleich.
Die Besteuerung hängt dann von Ihrem Arbeitskanton ab:
- Genf: Die Quellensteuer wird direkt in der Schweiz erhoben, nach einem von der Familiensituation abhängigen Tarif.
- Waadt, Wallis, Bern, Jura, Neuenburg, Basel-Stadt, Basel-Landschaft, Solothurn (Abkommen 1983): Sie werden in Frankreich besteuert. In der Schweiz wird keine Steuer erhoben, sofern die Ansässigkeitsbescheinigung (Formular 2041-AS) eingereicht wird.
Der BVG-Beitrag variiert stark je nach Alter (7 % bis 18 % des koordinierten Lohns, mit dem Arbeitgeber geteilt): Passen Sie ihn in den erweiterten Parametern gemäss Ihrem Vorsorgeausweis an.
Häufige Fragen
Warum ist das Ergebnis eine Schätzung?
Der BVG-Beitrag hängt von Ihrem Alter und Ihrer Pensionskasse ab, die Genfer Quellensteuer von Ihrer genauen Familiensituation. Die Berechnung gibt eine zuverlässige Grössenordnung; massgebend ist Ihre Lohnabrechnung.
Werde ich in Frankreich oder in der Schweiz besteuert?
In Genf wird die Steuer an der Quelle in der Schweiz erhoben. In einem Kanton des Abkommens von 1983 (VD, VS, BE, JU, NE, BS, BL, SO) werden Sie in Frankreich besteuert und müssen Ihrem Arbeitgeber eine Ansässigkeitsbescheinigung einreichen.
Ist der 13. Monatslohn enthalten?
Geben Sie Ihren gesamten Jahresbruttolohn inkl. 13. Monatslohn ein. Sozialabzüge und Steuer gelten auf das Ganze.